Wer ausgebildeter Atemschutzgeräteträger ( A-Träger ) werden will braucht folgende Voraussetzung:
- Feuerwehr-Grundausbildung
- Ausbildung zum Sprechfunker
- Arbeitsmedizinischer Tauglichkeitsnachweis nach Grundsatz G26 Gruppe 3 ( Abkürzung G26.3 )
Sind alle diese Vorraussetzung gegeben,dann kann die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger in der Ausbildungsstätte des Landkreises erfolgen.
Auch hier ist die Feuerwehr-Fridingen durch Kreis-Ausbilder Jordan Sattler vertreten, der den Teilnehmern in 25 Stunden Theorie und Praxis vermittelt.
Der Inhalt eines Atemschutzlehrgangs ist in 5 Obergruppen gegliedert.
- Anforderungen an Atemschutz und Verantwortlichkeit
- Übungen mit Atemschutzgeräten
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" muss einmal pro Jahr eine so genannte Wiederholungsübung auf einer Atemschutzstrecke absolviert werden.
Nach 3 Jahren muss der Tauglichkeitsnachweiß G26 erneut vorgelegt werde. Dieser umfasst neben einer Untersuchung der Augen und des Gehörs auch einen Belastungstest.